AGB

Auf dieser Seite finden Sie unsere AGB zu Ihrer und unserer Sicherheit.

 

1. Abschluss des Vertrages mit dem Vermieter
1.1. Mit der Buchung bietet der Mieter für das auf hier beschriebene Ferienhaus den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Mail vorgenommen werden. Der Vermieter wird die Annahme durch eine Bestätigung per Mail erklären. Dies gilt auch bei einer Buchungsanfrage über Drittanbieter.
1.2. Bis zum Beginn des Ferienhausaufenthaltes kann der Mieter verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus der Buchung eintritt.

 

2. Bezahlung
2.1. Nach Zusendung der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises innerhalb von einer Woche fällig. Der Gesamtpreis abzüglich der geleisteten Anzahlung ist bis spätestens vier Wochen vor Anreise zu bezahlen.
2.2. Bei Buchung < 4 Wochen vor Antritt des Ferienhausaufenthaltes ist der Gesamtpreis sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung zur Zahlung per Überweisung fällig.
2.3. Bei einer Buchung weniger als 7 Tage vor Antritt des Ferienhausaufenthaltes ist der Gesamtpreis bei Anreise in bar beim Vermieter oder seinem Vertreter zu bezahlen.
2.4. Ohne vollständige Bezahlung des Preises besteht kein Anspruch des Mieters und keine Leistungsverpflichtung des Vermieters

 
3. Ferienhaus/Nebenkosten/Kaution etc.
3.1. Das Ferienhaus darf höchstens von 6 Personen benutzt werden. Bei Überbelegung des Hauses hat der Vermieter oder sein Vertreter das Recht, überzählige Personen abzuweisen. Das Ferienhaus kann am Anreisetag nicht vor 15:00 bezogen werden und ist am Abreisetag bis 10:00 zu räumen. Die Reinhaltung des Ferienhauses obliegt dem Mieter. Die Endreinigung ist im Endpreis enthalten, gleichwohl ist das Ferienhaus mit Inventar bei Abreise mindestens besenrein zu hinterlassen und der Geschirrspüler auszuräumen.
3.2. Das Aufstellen von Wohnwagen oder Zelten auf dem Grundstück ist nicht gestattet. Spielzelte für Kinder unter 12 Jahren sind hiervon ausgenommen.
3.3. Strom ist verbrauchsabhängige und wird ca. 14 Tage nach Beendigung des Ferienhausaufenthaltes abgerechnet. In kälteren Jahreszeiten sowie bei Nutzung der Sauna ist in Abhängigkeit von der Intensität der Nutzung (Heizung) mit höheren Stromkosten zu rechnen.
3.4. Um die Pflichten des Mieters zur Schlüsselrückgabe, zur Bezahlung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten, zum Schadensersatz bei Beschädigungen sowie stark bei erhöhtem Reinigungsaufwand zu sichern, wird bei Buchung eine Kaution in Höhe von EUR 150,- pro Woche bis zu einem Höchstbetrag von EUR 450,- erhoben.
Bei Buchungen zwischen Weihnachten und Neujahr sowie bei Buchungen, bei denen keiner der Mitreisenden zum Anreisezeitpunkt 25 Jahre alt ist, oder bei Vermietungen an Gruppen ist der Vermieter berechtigt, eine Kaution von bis zur dreifachen Höhe des Normalbetrages zu verlangen.
Die Kautionsabrechnung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach der Abreise, wobei die Kosten für Strom (inkl. Heizung) abgezogen werden. Eventuelle Schäden und/oder übermäßige Verschmutzung (Haustiere auf Couch und Bett) werden ebenso von der Kaution abgezogen. Sollte die Höhe der aufgeführten Abzüge die Höhe der Kaution übersteigen, so wird die Differenz dem Vermieter in Rechnung gestellt. Schäden sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen.
3.5. Die Mitnahme von bis zu vier Haustieren ist möglich, dies ist dem Vermieter bei der Buchung mitzuteilen und wird mit einmalig EUR 25,- € für bis zu zwei Haustieren und 25,- € für jedes Weitere in Rechnung gestellt. Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen. Es ist nicht erlaubt Haustiere auf Couch, Bett o.ä. zu lassen. Ggf. können zusätzliche Kosten für Reinigung erhoben werden.

 
4. Leistungen
4.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung die im Internet enthalten ist sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

 
5. Änderungen der Leistung und Preiserhöhung
5.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt der Buchung, die nach Buchung bzw. Zusendung der Buchungsbestätigung notwendig werden und die vom Vermieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Ferienhausaufenthaltes nicht beeinträchtigen.
Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter über die Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten.
5.2. Der Vermieter behält sich vor, den Ferienhausmietpreis im Falle der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für den betreffenden Ferienhausaufenthalt geltende Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
5.2.1. Werden die bei Abschluss der Buchung bestehenden Abgaben gegenüber dem Vermieter erhöht, so kann der Ferienhausmietpreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag erhöht werden.

 

6. Rücktritt durch den Mieter
6.1. Der Mieter kann bis zum Beginn des Ferienhausaufenthaltes jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Vermieter von der Buchung zurücktreten. Tritt der Mieter von der Buchung zurück oder tritt er den Ferienhaus nicht an, so kann der Vermieter Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen für den Ferienhausaufenthalt und für seine Aufwendungen verlangen Bei der  Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistung zu berücksichtigen. Es bleibt dem Mieter unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt des Ferienhausaufenhaltes dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die vom Vermieter u.a. ausgewiesenen Kosten. Die Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen in der Regel bei Rücktritt des Mieters:
6.1.1. Bis zum 60. Tag vor der Anreise 20 % der Preises, mindestens jedoch EUR 65,-.
6.1.2. Ab dem 59. Bis zum 35. Tag vor der Anreise 50 %, mindestens jedoch EUR 139,-.
6.1.3. Ab dem 34. Bis zum 1. Tag vor der Anreise 80 % des Preises.
6.1.4. Am Anreisetag oder bei Nichterscheinen 100 % des Preises.

 
7. Umbuchungen
7.1. Auf Wunsch des Mieters nimmt der Vermieter -soweit möglich- zeitliche Umbuchungen bis zum 60. Tag vor Antritt des Ferienhausaufenthaltes vor. Spätere Änderungen bzw. Umbuchungen können nur nach Rücktritt von der Buchung zu den o.a. Bedingungen (vergl. Ziffer 6.1.2.) bei gleichzeitiger Neubuchung vorgenommen werden.

 
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
8.1. Nimmt der Mieter, aus vom Vermieter nicht zu vertretenden Gründen, Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Mieters auf anteilige Rückerstattung.

 
9. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
9.1. In folgenden Fällen kann der Vermieter vor Antritt des Ferienhausaufenthaltes von der Buchung zurücktreten oder nach Antritt des Ferienhausaufenthaltes die Buchung kündigen:
9.1.1. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Mieter oder eine der ihn begleitenden Personen das Ferienhaus trotz Abmahnung durch den Vermieter oder seinen Vertreter nachhaltig unpfleglich behandeln oder sich im groben Maße vertragswidrig verhält, so ist die sofortige Aufhebung der Buchung gerechtfertigt. In diesem Falle ist die Einbehaltung des Preises bis auf den Wert der erparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt ist, gerechtfertigt. Eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Kunde.
9.1.2. Nach Mahnung und Fristsetzung
Wenn der Mieter entgegen Ziffer 2 dieser AGB´s seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, so wird der Vermieter ihm eine Mahnung unter Fristsetzung und Kündigungsandrohung zusenden, nach deren Fristablauf dann der Vermieter berechtigt ist, die Buchung zu kündigen. In diesem Falle gelten die Regelungen gem. Ziffer 6.

 

10. Aufhebung der Buchung wegen außergewöhnlicher Umstände
10.1. Wird der Ferienhausaufenthalt infolge bei der Buchung nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z. B. Krieg, Streik, Aussperrung, Treibstoffeinschränkung, Grenzschliessungen, Epidemien, Naturkatastrophen, usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Vermieter als auch der Mieter die Buchung nur nach den Vorgaben §651 j BGB stornieren. Wird die Buchung storniert, so kann der Vermieter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Ferienhausaufenthaltes noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

 
11. Haftung/Gewährleistung/Haftungsbegrenzung
11.1. Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentliches Kaufmannes für die sorgfältige Vorbereitung und Überwachung des Ferienhauses und die Richtigkeit der Beschreibung des Ferienhauses auf dieser Seite und aller andere Internetpräsenzen, die vom Vermieter selber erstellt werden. Der Vermieter haftet jedoch nicht für Angaben in anderen Haus-, Orts- oder sonstigen Prospekten, auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit der Vermieter keinen Einfluss nimmt - oder sie sonst wie überprüfen kann.
11.2. Die Gewährleistung des Vermieters
11.2.1 Abhilfe
Wird der Ferienhausaufenthalt nicht gemäß der Buchung erbracht, so kann der Mieter Abhilfe verlangen. Der Vermieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
11.2.2. Minderung
Für die Dauer eines nicht buchungsgemäßen Erbringens des Ferienhausaufenthaltes kann der Mieter eine entsprechende Minderung des Mietpreises verlangen. Der Mietpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit der Buchung der Wert des Ferienhausaufenthaltes in mängelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Mieter schuldhaft unterlässt, den Mangel dem Vermieter oder seinem Vertreter während des Aufenthaltes anzuzeigen.
11.2.3. Kündigung
Wird der Ferienhausaufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Ferienhausbuchung -in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung- kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Mieter der Ferienhauaufenthalt infolge eines Mangels  aus wichtigem, erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Stornierung durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt wird. Der Mieter schuldet dem Vermieter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallen Teil des Mietpreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
11.3. Beschränkung der Haftung
11.3.1. Die Haftung des Vermieters für Schäden ist auf den zweifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Vermieter für einen dem Mieter entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.3.2. Für alle gegen den Vermieter gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Vermieter bis EUR 2000,-; übersteigt der zweifache Mietpreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des zweifachen Ferienhausmietpreises beschränkt.
11.3.3. Die Beteiligung an Sport - und anderen Ferienaktivitäten muss der Mieter selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge, insbesondere die vom Vermieter kostenlos bereitgestellten Fahrräder des Ferienhauses sollte der Mieter vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen oder anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Vermieter nur, wenn ihn ein nachweisbares Verschulden trifft.

 
12. Krankheitsfall
12.1. Kosten, die durch Krankheit während des Ferienhausaufenthaltes entstehen, hat der Mieter in jedem Fall selbst zu tragen. Ausgaben für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport des Mieters hat dieser selber zu tragen. Wenn der Gesundheitszustand des Mieters zu Bedenken Anlass gibt, empfiehlt der Vermieter, vor Buchung des Ferienhausaufenthaltes einen Arzt aufzusuchen.
12.2. Zu ihrer eigenen Sicherheit empfehlen bei der Buchung den Abschluss ein Reise-Rücktrittkosten-Versicherung.

 
13. Anschriften und Obliegenheiten/Verjährung
13.1. Die Anschrift des Vermieters lautet wie folgt:
Britta Klein
Steinbergerstr. 14
66640 Namborn
Mobil: +49-(0)178-8888055
13.2. Der Mieter ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere ist der Mieter verpflichtet, seine Beanstandungen sofort dem Vermieter zur Kenntnis zu geben. Des Weiteren obliegt es dem Mieter, vor der Stornierung der Buchung eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter verweigert wird oder wenn die sofortige Stornierung der Ferienhausbuchung durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt wird. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13.3. Ansprüche wegen nicht buchungsgemäßer Erbringung des Ferienhausaufenthaltes hat der Mieter innerhalb eines Monats nach buchungsgemäß vorgesehener Beendigung des Ferienhausaufenthaltes gegenüber dem Vermieter unter der unter Ziffer 13.1. angegebenen Anschrift geltend zu machen. Die Mängel müssen während des Aufenthaltes dem Vermieter mitgeteilt werden.
13.4. Ansprüche des Mieters nach den §§651 c-f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§651 c-f verjähren in einem Jahr. Die Verjährung der vorgenannten Ansprüche beginnt mit dem Tag, an dem der Ferienhausaufenthalt nach den buchungsgemäßen Vereinbarungen enden sollte.
Schweben zwischen dem Mieter und dem Vermieter Verhandlungen, über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Mieter oder der Vermieter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach Ende der Hemmung ein.
13.5. Eventuelle Mängel sind dem Vermieter während des Aufenthalts mitzuteilen und innerhalb einer Frist vom Vermieter zu beheben, sofern Sie in keinen unverhältnismäßigen Aufwand mit sich bringen.

 

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen bzw. der gesamten Ferienhausbuchung zur Folge.

 
15. Aufrechnungsverbot
Der Mieter ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Preises die Aufrechnung zu erklären. Dieses gilt jedoch nicht für unbestrittene bzw. Rechtskräftig festgestellte Forderungen.

 
16. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen den Vermieter an andere Reiseteilnehmer, auch Ehegatten und Verwandte, ist ausgeschlossen.

Datenschutz

 

 

 

Haftungsausschluss

 

 

 

 

 

Angaben gemäß § 5 TMG: 

 

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